Richterin Andrea Hüttl


stellte gleich zu Beginn der Verhandlung unmißverständlich klar:

"Was logisch ist und was nicht, bestimme hier immer noch ganz alleine ich!"

Diese Selbstein-/überschätzung zog sich in Folge auch konsequent durch; bis zum bitteren Ende - für die von ihr "Rechtsbehandelten".
Sogar professionelle Prozeßbeobachter (siehe "Profil"-Artikel) waren fassungslos und entsetzt über die unfaire und klar vorverurteilende Verhandlungsführung der Richterin.

Hüttl eliminiert, was ihr nicht ins Schuldspruch-Konzept passt

Vorgeschichte: Der die ersten Ermittlungen leitende Dorfpolizist, die Intelligenzbestie Haas, "vergaß" zwar auf das Naheliegendste, nämlich das Anfertigen von Tatortfotos, jedoch blieb seinem messerscharfen, untrüglichen und über jeden Zweifel erhabenen Waldviertler Dorfpolizisten-Verstand nicht verborgen ... respektive ... fiel Haas/Ocvirk eigentlich erst 16 Tage nach dem Einbruch auf/ein, dass: wäre das Einbruchs-Fenster von innen eingeschlagen worden - hätte man zugleich den idealen Täter.

Kriminalistische Tatortarbeit vom Feinsten! So werden Fälle im Nachhinein wunschgemäß gelöst.

Ohne entsprechender Unterstützung wären die "Ermittler" damit aber in Folge ziemlich alleine im Wald gestanden. Ein simples Holzscheit droht die ganze Konstruktion ins Wanken zu bringen.

GottseiDank funktioniert der "Rechts"-Staat wie gewohnt, und es fand sich die dringend benötigte Autorität, die sich über alle verurteilungs-behindernden Widrigkeiten souverän hinwegsetzt und den Weg zum Erfolg ebnet.

Richterin Hüttl.

Ein Einbruch, ein eingeschlagenes Fenster.
16 Festmeter geschnittenes Holz (33cm) vor dem Haus, links und rechts vom Einbruchsfenster aufgestapelt.
Im Haus kein einziges Stück Holz - bis auf ein einziges (33cm).
... in direkter Flugrichtung vom eingeschlagenen Fenster her.

Was denkt sich der Dumme?
... damit wurde das Fenster eingeschlagen/eingetreten! Logo!

Was wahr-/weissagt die Richterin??
Kein einziges real dokumentierendes Foto? Kein Problem!
Kein Foto von "falsch liegenden" Glassplittern? Kein Problem!
Kein Foto vom Holzscheit? War halt keines da!
2 Aussagen, dass doch eines da war? Die lügen!

Die Aussagen der einen Zeugin lesen sich wie folgt:

Holzscheit, Aussage 1
Holzscheit, Aussage 2
Holzscheit, Aussage 3

Hüttl stellt unmißverständlich klar, dass sie nicht gewillt ist, diesen Aussagen auch nur irgendeine Bedeutung zuzumessen.
Verständlich, denn: was hat ein augenscheinlich zum Einschlagen des Fensters benutztes Holzscheit dort verloren, wo keines sein darf?!?

Selbst dem Dümmsten ist der Sachverhalt klar; aber Hüttl biegt die "Wahrheit" - nicht zum ersten Mal - entsprechend zurecht:

Hüttl eliminiert
(wie wahr: solche Angaben dienen dem richterlich zu erreichen gezielten Zweck ja wirklich nicht! Also weg damit!)

 

Somit sind die Aussagen der Zeugin vom (Richter-) Tisch gewischt - und es wurde richterlich bestimmt, dass das Fenster - wie für die Verurteilung erforderlich - von innen eingeschlagen wurde.

Und alles war in Butter!

Denn es darf kein Holzscheit sein, wenn keines gebraucht werden kann!