Der Fall

Vor dem Einbruch in mein Haus in Raabs/Thaya wurden von verschiedenen Zeugen unabhängig voneinander mehrmals verdächtige Personen in der Nähe des späteren Tatortes beobachtet und auch jeweils die Polizei darauf aufmerksam gemacht (im ersten Zeitungsartikel nach dem Einbruch wird dies von der Polizei sogar bestätigt! Siehe nachstehenden Original-Artikel). Polizeilicherseits unternommen wurde damals jedoch: Nichts!
Nach dem Einbruch respektive sobald ich zum Täter bestimmt worden war, war davon keine Rede mehr; wurde es - da nicht ins Beschuldigungs-/Verurteilungskonzept passend - totgeschwiegen und nie mehr erwähnt.


(NÖN Nr. 38/03. Der Artikel zum Einbruch am 11.Sept.03)

Eine Zeitungsausträgerin beobachtet verdächtige fremde Personen in einem Auto, notiert dies auch in ihrem Tagebuch, schreibt sogar die Autonummer auf - dieses Kennzeichen wird polizeilich jedoch nicht einmal überprüft, wird von Polizei und Richterin im Nachhinein als unwichtig erklärt.

Auf das Wichtigste, das Anfertigen von Tatortfotos, wird von der Polizei "vergessen", anstelle dessen wird erstmals über 2 Wochen nach dem Einbruch im Nachhinein und rein aus dem Gedächtnis heraus festgestellt (vom Ermittlungsleiter, der so nebenbei auch nicht ins "Erfolgs"-Konzept passende Tatzeugen-Aussagen nachweislich unterdrückte), dass Glassplitter angeblich „falsch“ lagen, "keine Abriebspuren" an der Mauer waren, und anderer offensichtlicher Schwachsinnigkeiten mehr (eindeutig widerlegende Beweisfotos liegen vor!).

Von einem Holzscheit, welches lt. Zeugenaussagen mitten im Kellervorraum lag, in direkter Flugrichtung vom Einbruchsfenster, also offensichtlich zum Einschlagen des Glasfensters benutzt worden war ... auch davon existiert eigenartigerweise kein Foto. Geschweige denn wurde registriert, dass vor dem Haus links und rechts neben dem Einbruchsfenster 16 Festmeter geschnittene Holzscheite lagen, im Haus jedoch kein einziges Stück Brennholz …. bis auf das vorgenannte.

Der die Ermittlungen leitende Polizist sagt später vor Gericht aus, dass ich für ihn bereits beim Melden des Einbruches definitiv als Täter festgestanden habe - schon bevor er den Tatort überhaupt begutachtet hatte. Dort habe er dann auch „eindeutige“ Beweise dafür vorgefunden, dass ich den Einbruch vorgetäuscht habe - dies aber auch zu fotografieren habe er leider „vergessen“. Alles andere inner- und ausserhalb des Haus sei zwar fotografiert worden ... aber gerade darauf habe man vergessen.

… das erste Protokoll, welches mich als Täter beschuldigt, datiert aber erst 16 Tage nach dem Einbruch.

Und trotz dieser behaupteterweise so sehr eindeutigen und drückenden Beweise am Tatort findet meine erste Einvernahme als Beschuldigter überhaupt gar erst 3 Monate später statt.

Der Ermittlungsleiter läßt Tatzeugen-Aussagen, die ihm nicht ins Schema passen, unter den Tisch fallen, unterdrückt vorsätzlich deren Wahrnehmungen. Über diese offizielle Befragung existiert auch kein Protokoll - und es wird von ihm auch erst während der Verhandlung erstmals zugegeben. Die Richterin erklärt diese und alle anderen Manipulationen, sowie auch das "Vergessen" auf Tatortfotos, etc., lapidar damit, dass er eben diesbezüglich unerfahren sei (Anmerkung: er ist ja auch erst seit knapp 4 Jahrzehnten im Polizeidienst!), man es ihm also nicht zum Vorwurf machen könne. Und ausserdem habe das alles bezüglich des Feststellens meiner Schuld ohnehin keinerlei Relevanz.

Belastende Polizei-Protokolle werden "vorgeschrieben" und rückdatiert.

Mit dem Einbruch in mein Haus findet in Raabs (und Umgebung) ca. 1 1/2 Jahre lang eine noch nie dagewesene Einbruchsserie statt; aufgrund der absoluten Erfolglosigkeit von Polizei und Kripomann Ocvirk (Krems) wird vor Ort sogar vom BKA wochenlang verdeckt ermittelt - ohne Erfolg, die Einbruchsserie geht weiter. Der einzige "Erfolg" findet beim allerersten Einbruch dieser Serie statt - und gipfelt in meiner Verurteilung.


(Artikel im "Waldviertler" vom 26.6.2004: "Die Einbruchserie reißt nicht ab")

(Titelblatt des "Waldviertler")

(34.000 Euro Beute - die Polizei tappt im Dunkeln)

(NÖN Nr. 48/03)

(NÖN Nr. 18/04)

(NÖN Nr. 22/04)

Die Aufklärungsquote von Polizei und Kripo betrug (bei allen, nicht bloß bei den oben angeführten Fällen!): Null Prozent! Alle Einbrüche sind bis heute ungeklärt.

In andere Häuser in meiner unmittelbaren Nachbarschaft wurde, wie die Zeitschrift "Profil" recherchierte, einige Wochen darauf auf genau die gleiche Art und Weise eingebrochen (durch ein Kellerfenster). Polizei, Kripo und Richterin unterdrücken dieses Faktum jedoch, es findet weder Beachtung noch Erwähnung.

Ausschnitt Stadtplan Raabs/Nachbarschafts-Einbrüche Ende 2003:


1 => Einbruch in mein Haus durch das waldseitige, also uneinsehbare Kellerfenster. Für Richterin Hüttl ist diese Vorgangsweise jedoch "unüblich", und daher ein Beweis meiner Schuld, denn ein "echter" Einbrecher hätte nämlich die Türe aufgebrochen. (Dass diese durch einen Bewegungsmelder abgesichert ist und überdies im Blickfeld mehrerer Nachbarn liegt ... stellte für die richterlich unfehlbare Intelligenz kein Problem dar)

2 => Einbruch in ein Haus in unmittelbarer Nachbarschaft. Und zwar ebenfalls durch ... das Kellerfenster!

3 => Einbruch in das Haus gegenüber - in der gleichen Nacht.

Bei einer (erst 1 1/2 Monate später in meiner Wiener Wohnung durchgeführten) Hausdurchsuchung 3-fach vorgefundene Geräte (3 weitere befinden sich heute noch in meinem Besitz!) wurden als "eindeutiger Beweis" deklariert - obwohl nur 1 (ein!) solches Gerät als beim Einbruch gestohlen angegeben wurde. Das Ausstellen einer detailierten Stückliste der beschlagnahmten Gegenstände wurde im Anschluß an die Hausdurchsuchung kategorisch verweigert. Erst nach über 2 Monaten wird erstmals zugegeben, dass nicht nur bloß 1, sondern gleich 3 Stück des "eindeutig identen" Gegenstandes beschlagnahmt worden waren. Im Gerichtsakt wird es aber nach wie vor als Beweis angeführt.

In Telefonprotokollen werden Nummern falsch zugeordnet, finden sich Systemfehler, auch fehlen - nicht ins Konzept passende - Textpassagen.

Noch bevor das Beweisverfahren beginnt (es wurden noch keine Zeugen befragt, keinerlei Angaben überprüft, etc.) gibt der Kripo-Beamte Ocvirk in Privatinitiative einen vorverurteilenden Rufmordartikel (der auch Unbetroffene die wirtschaftliche Existenz kostet!) an eine befreundete Journalistin der Redaktion der NÖN weiter, welche diesen 2 Tage vor Weihnachten veröffentlicht.

Der Kripo-Beamte (nicht nur Initiator des Rufmordartikels, er verfälschte weiters auch das Ergebnis der Hausdurchsuchung, etc.) versucht nachweislich Zeugen zu manipulieren und negativ zu beeinflußen. Weiters verdreht er in seiner Befragungszusammenfassung positive und bestätigende Zeugen-Aussagen ins genaue Gegenteil. Und anderes mehr. (Siehe "Lügen vs. Fakten")

Die Richterin führt eine Inquisitionsverhandlung durch - nicht nur alle Zeugen, sondern selbst eine langjährige Gerichtreporterin sagen anschließend, dass sie ein derart bösartiges, unobjektives und unfaires Verhalten noch nie zuvor erlebt hätten. Eine Zeugin wird von der Richterin nervlich so fertiggemacht (u.a. mit „was weinen´s denn da jetzt? Wegen der verstorbenen Freundin?? Aber die is ja jetzt eh scho seit 4 Monaten tot!“), dass sie abends sogar den Notarzt benötigt. Die Verteidiger werden permanent unterbrochen, gemaßregelt und von der Richterin laufend als fachlich inkompetent und unfähig präsentiert (deren anschließendes - letztlich aber folgenloses - Statement dazu: das lassen wir uns nicht gefallen, das kann man mit uns nicht machen ...)

Als der Richterin eine Zeugenaussage nicht ins geplante Verurteilungs-Konzept paßt, lädt sie den Kripo-Beamten während der Verhandlung spontan als Zeugen vor - informiert ihn vorher aber offensichtlich darüber, was sie von ihm hören möchte, welche Aussage er in ihrem Sinne "interpretieren" soll - denn seltsamerweise kann sich der Du-Freund der Richterin auf Rückfrage der Verteidigerin an keine andere der von ihm durchgeführten Befragungen mehr im Detail erinnern; einzig an jene Befragung, wegen welcher er von der Richterin telefonisch vorgeladen wird und die er natürlich vollinhaltlich im Sinne der Richterin bestätigt.

Behauptungen, die u.a. durch Aussagen, Fotos und Videos eindeutig und zweifelsfrei zu widerlegen sind (denn diesbezügliche Beweisanträge, wie z.B. Lokalaugenscheine, wurden von der Richterin wohlweislich mehrmals kategorisch abgelehnt!), werden als "Beweise" an den Haaren herbeigezogen und finden sich sogar in der Urteilbegründung.

"das Vorhandensein doppelter Geräte ist unglaubwürdig". Dass ich aber nachweislich und zweifelsfrei seit jeher alle EDV-Geräte (aufgrund eines Doppelhaushaltes) zumindest doppelt in Besitz hatte, sowohl Rechnungen darüber vorweisen kann als auch noch im Besitz eines Großteils doppelter Geräte bin, weiters mehrere Zeugen das Vorhandensein bestätigten, ich auch nach dem Einbruch Geräte - wie immer - doppelt und dreifach kaufte (ebenfalls durch Rechnungen belegt), paßte nicht in den Verurteilungs-Plan und wurde richterlich einfach unterdrückt - und sogar im Verhandlungsprotokoll verschleiert.

Dass es zeitlich definitiv unmöglich war, dass ich zum Tatzeitpunkt vor Ort hätte gewesen sein können, wäre der geplanten Verurteilung hinderlich gewesen, wurde ebenfalls schlichtweg ignoriert.

Ein Kollege des Kripo-Beamten, der Kripo-EDV-Fachmann, machte vor Gericht bei technischen Fragen vorsätzlich falsche Aussagen, und behauptete beschuldigenderweise zu 100% Unmögliches (unter "Lügen vs Fakten", Unterlink "Markus Riedl", im Original nachzulesen). Als er dies letztendlich, aufgrund von mir gestellter Sachfragen, zugeben und seine Aussagen revidieren mußte, wurden von der Richterin, da ihren Zwecken nun nicht mehr dienlich, alle technischen Punkte spontan als irrelevant deklariert.

Ich wurde zu 2 Jahren Haft verurteilt.

Nichtigkeitsbeschwerde: abgelehnt

Berufungsverhandlung:
Seit 1.8. hatte ich meinen unheilbar an Krebs erkrankten und im Sterben liegenden Bruder, dessen letzter Wunsch es war, nicht im Spital, sondern im Kreise der Familie zu sterben, bei mir zu Hause. Die Pflege wurde nicht - wie in der "bloß angeheirateten" Familie des Ex-Bundeskanzlers - bequemer- und billigerweise mit illegalen ausländischen Pflegern, sondern von mir und meiner Freundin persönlich durchgeführt (und es ist alles andere als ein Vergnügen, einen in Auflösung begriffenen Körper rund um die Uhr zu betreuen und zu pflegen).

Unmittelbar nachdem ich vom Wunsch meines Bruders erfahren hatte, ersuchte ich, aufgrund des lt. Ärzte in Kürze bevorstehenden Ablebens, um Vertagung der Berufungsverhandlung. Diese wurde "mangels Grund" von der Richterin des Oberlandesgerichtes Wien, Dr. Brigitte Kunst, kategorisch abgelehnt.

Nähere Details dazu bleiben besser unerwähnt, jedenfalls hatte mein Bruder u.a. auch am Morgen des 3.8. eine schwere Krise und ich kam aufgrunddessen zu spät zur Berufungs-Verhandlung. Das in Abwesenheit gefällte Urteil - ich traf gerade noch rechtzeitig zur Verkündung ein - wurde selbstverständlich vollinhaltlich bestätigt.

Mein Bruder verstarb übrigens am 15.8.06.

Der Rechtsstaat funktioniert augenscheinlich nur insoferne perfekt, als es um jeden Preis um das "Recht-haben" der Behörden geht, egal wie groß der Schaden für die Betroffenen ist oder ob dadurch gar Existenzen vernichtet werden.

Der polizeistaatliche "Erfolg": ein einziger, alleine durch Manipulation und Beweis-Konstruktion und -Verfälschung "geklärter" Fall in der polizeilichen Erfolgsstatistik. Dieser wurde auch dringendst benötigt, denn: alle anderen Einbrüche in Raabs/Umgebung blieben ungeklärt, Polizei und Kripo tappten hilflos im Dunkeln ... leider findet sich nicht immer ein kluger und couragierter Bademeister, der ihnen zeigt, wie´s geht: zum Artikel

Mein Resümee: 70.000,-- Euro Einbruchsschaden, bisherige Unkosten/erlittener Schaden (Stand 2006, ohne Einbruchsumme!): über 100.000,-- Euro, eliminierte Existenz, am Wohnort und Umgebung persona non grata, Geschäftszerstörung, 2 Jahre Haft, …

Allgemeine bisherige Reaktion (juristisch und politisch): das ist halt einmal so; dagegen kann man nichts machen; trotz eindeutiger Beweise sogar anhand der Akten!: keine Möglichkeit, massive Ermittlungsmanipulationen und das Konstruieren von "Beweisen" nachträglich zu korrigieren; das Urteil eines unabhängigen Gerichtes ist unangreifbar; "Fehler" passieren mehr als genug, aber man ist weder gewillt noch bereit, diese auch einzugestehen, lieber läßt man offensichtlich Unschuldige im Gefängnis verrotten; …

Fur den Verteidiger ist der Fall abgeschlossen, er meinte beim Abschied nur lapidar: es ist schlimm; aber ich habe so einige Fälle, mit denen ich nicht ganz glücklich bin.

Schöne Worte und "blendende" Gesetzestexte gibt es mehr als genug, jedoch gelten diese im Rechts-Staat Österreich nicht für NoName-Existenzen, sondern erst ab einem entsprechenden Freundes- respektive Interessenskreis. Aber das weiß man leider erst, sobald man darauf angewiesen ist, dass der Rechtsstaat in der Praxis hält, was er zu sein vorgibt.


Europäische Grundrechtscharta:
Die Angeklagten haben Recht darauf, dass von einem unparteiischen Gericht in einem fairen Verfahren verhandelt wird.

Für eine Verurteilung muß das erkennende Gericht von der Schuld des/der Angeklagten so überzeugt sein, dass kein vernünftiger Zweifel besteht.

§ 281 Strafprozeßordnung:

5. wenn der Ausspruch des Gerichtshofes über entscheidende Tatsachen (§ 270 Abs. 2 Z. 4 und 5) undeutlich, unvollständig oder mit sich selbst im Widerspruch ist; wenn für diesen Ausspruch keine oder nur offenbar unzureichende Gründe angegeben sind; oder wenn zwischen den Angaben der Entscheidungsgründe über den Inhalt einer bei den Akten befindlichen Urkunde oder über eine gerichtliche Aussage und der Urkunde oder dem Vernehmungs- oder Sitzungsprotokoll selbst ein erheblicher Widerspruch besteht;

5a. wenn sich aus den Akten erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der dem Ausspruch über die Schuld zugrunde gelegten entscheidenden Tatsachen ergeben.