Nach dem Lesen der schriftlichen Verhandlungs-"Protokolle" wird klar, warum sehr viele Richter/innen sich vehement gegen eine lückenlose Dokumentation der Verhandlung durch z.B. ein Tonbandprotokoll sträuben. Denn Urteile wie im vorliegenden Fall, die mittels solch unvollständiger und unrichtiger Protokollierung "erklärt" werden, wären dann nicht mehr (so einfach) möglich; profilierungsneurotisch motivierte Schuldigsprecher/innen hätten keinen a priori-Freibrief mehr. Auch unrichtige Beweiswürdigung und vorsätzlich falsche Tatsachenfeststellung wäre dann zweifelsfrei dokumentiert. Fazit: keine g´mahte Wies´n mehr für Fehlurteile.
Nachstehend in Kürze nur einige der - teils fassungslosen - Originalzitate zu den Verhandlungsprotokollen:
Oder Zeugen, die "ihre" Aussage im Protokoll zu lesen bekamen:
Aber um zu beweisen, dass es sich von Anfang an um eine manipulierte Ermittlungs- und Fallkonstruktion handelte, die Verhandlungsführung der Richterin nur das finalisierende Tüpfelchen auf dem "i" darstellte, genügt es eigentlich, bei den Unterlinks zu "Lügen vs. Fakten" nachzulesen.
(bei den grau hinterlegten Textstellen handelt es sich ausnahmslos um Scans der Original-Protokolle!).